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Bei besonderen sicherheitsrelevanten Ereignissen (z. B. dem WEF oder grossen internationalen Konferenzen wie dem Frankophoniegipfel) richtet der NDB einen Nachrichtenverbund ein und ermöglicht den zuständigen Stellen mittels der Elektronischen Lagedarstellung (ELD) das ständige Verfolgen der aktuellen Lage. Die ELD dient damit als Führungs‑ und Lagebildinstrument sowie zur Verbreitung von Informationen zur Steuerung und Umsetzung sicherheitspolizeilicher Massnahmen.
“Zudem informiert er andere Dienststellen des Bundes und der Kantone unter Wahrung des Quellenschutzes über Vorgänge und Erkenntnisse, welche die gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen bei der Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit betreffen (Art. 6 Abs. 3 NDG). Zur Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 2 und 3 richtet der NDB bei besonderen sicherheitsrelevanten Ereignissen (z. B. dem jährlich stattfindenden WEF oder grossen internationalen Konferenzen wie dem Frankophoniegipfel) einen Nachrichtenverbund ein. Dieser koordiniert die Informationsbeschaffung und -verbreitung und ermöglicht den zuständigen beteiligten Stellen das ständige Verfolgen der aktuellen Lage über die Elektronische Lagedarstellung (ELD, Art. 53; BBl 2013 2105, 2144). Das Informationssystem zur elektronischen Lagedarstellung (ELD) dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone als Führungsinstrument und der Verbreitung von Informationen im Hinblick auf die Steuerung und Umsetzung von sicherheitspolizeilichen Massnahmen, namentlich bei Ereignissen, bei denen Gewalttätigkeiten befürchtet werden (Art. 53 Abs. 1 NDG). Es enthält Daten über Ereignisse und über Massnahmen zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit (Art. 53 Abs. 2 NDG).”
Das Informationssystem zur Elektronischen Lagedarstellung (ELD) dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone als Führungsinstrument und zur Verbreitung von Informationen mit Blick auf die Steuerung und Umsetzung sicherheitspolizeilicher Massnahmen. Es wird bei besonderen sicherheitsrelevanten Ereignissen (z. B. WEF) eingesetzt und ermöglicht das ständige Verfolgen der aktuellen Lage.
“Zudem informiert er andere Dienststellen des Bundes und der Kantone unter Wahrung des Quellenschutzes über Vorgänge und Erkenntnisse, welche die gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen bei der Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit betreffen (Art. 6 Abs. 3 NDG). Zur Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 2 und 3 richtet der NDB bei besonderen sicherheitsrelevanten Ereignissen (z. B. dem jährlich stattfindenden WEF oder grossen internationalen Konferenzen wie dem Frankophoniegipfel) einen Nachrichtenverbund ein. Dieser koordiniert die Informationsbeschaffung und -verbreitung und ermöglicht den zuständigen beteiligten Stellen das ständige Verfolgen der aktuellen Lage über die Elektronische Lagedarstellung (ELD, Art. 53; BBl 2013 2105, 2144). Das Informationssystem zur elektronischen Lagedarstellung (ELD) dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone als Führungsinstrument und der Verbreitung von Informationen im Hinblick auf die Steuerung und Umsetzung von sicherheitspolizeilichen Massnahmen, namentlich bei Ereignissen, bei denen Gewalttätigkeiten befürchtet werden (Art. 53 Abs. 1 NDG). Es enthält Daten über Ereignisse und über Massnahmen zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit (Art. 53 Abs. 2 NDG).”
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