Das SEM führt ein Informationssystem Monitoring Sozialhilfestopp. Dieses enthält folgende Daten:
Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Zivilstand und Staatsangehörigkeit der Nothilfe beziehenden Personen;
Personennummer ZEMIS;
Angaben über Art und Höhe der Kosten.
Die Kantone teilen dem SEM die für die Durchführung des Monitorings notwendigen Daten nach Absatz 3 mit.
Zugriff auf die Daten des Monitoring-Systems Sozialhilfestopp haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SEM und der Kantone, die mit dem Monitoring befasst sind.
Footnotes
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 8. Juni 2018, mit Wirkung seit 1. März 2019 (AS 2018 2875). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.