142.312AsylV 2Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle
Die Nothilfepauschale für Personen nach Abschluss eines Dublin-Verfahrens beträgt 400 Franken (Indexstand: 31. Oktober 2018). Sie basiert auf einer Bezugsquote von 10 Prozent, einer Bezugsdauer von 80 Tagen und Kosten pro Tag in der Höhe von 50 Franken.
Die Nothilfepauschale für Personen nach Abschluss eines beschleunigten Verfahrens oder eines Verfahrens zur Gewährung vorübergehenden Schutzes beträgt 2013 Franken (Indexstand: 31. Oktober 2018). Sie basiert auf einer Bezugsquote von 33 Prozent, einer Bezugsdauer von 122 Tagen und Kosten pro Tag in der Höhe von 50 Franken.1
Die Nothilfepauschale für Personen nach Abschluss eines erweiterten Verfahrens und für Personen, deren vorläufige Aufnahme aufgehoben oder deren vorübergehender Schutz widerrufen wurde, beträgt 6006 Franken (Indexstand: 31. Oktober 2018). Sie basiert auf einer Bezugsquote von 66 Prozent, einer Bezugsdauer von 182 Tagen und Kosten pro Tag in der Höhe von 50 Franken.2
Das SEM passt die Nothilfepauschalen jeweils Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr dem Landesindex der Konsumentenpreise an.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. Mai 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2025 404). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. Mai 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2025 404). ↩
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