Das Bundesarchiv berät die anbietepflichtigen Stellen bei der Organisation, Verwaltung, Aufbewahrung und Ablieferung ihrer Unterlagen. Es kann diese Dienste auch anderen Stellen anbieten.
Es ist befugt, Registraturen oder Informationsverwaltungsstellen der anbietepflichtigen Stellen zu besichtigen und Erhebungen über den Zustand der dort verwahrten Unterlagen zu machen.
Es erlässt gegenüber den anbietepflichtigen Stellen Weisungen über:
die Verwaltung, Aufbewahrung und Ablieferung von Unterlagen;
die Bildung und Führung von Parallelarchiven.
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