172.220.113PVO-ETHLegislation From Independent Enterprises And Institutions01.01.2002Originalquelle
(Art. 7 BPG)
Offene Stellen werden in geeigneten Medien ausgeschrieben.
Von einer öffentlichen Ausschreibung kann in den folgenden Fällen ausnahmsweise abgesehen werden:
bei bis zu einem Jahr befristeten Stellen;
bei Stellen, die in den Institutionen des ETH-Bereichs intern besetzt werden, insbesondere bei interner Förderung und bei Beförderungen, mit Ausnahme der obersten Kaderstellen;
bei Stellen für die interne Jobrotation;
bei Stellen, die im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung von erkrankten und verunfallten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Integration von Menschen mit Behinderungen besetzt werden.
Die Leitungen der beiden ETH und der Forschungsanstalten regeln für ihren Bereich die Einzelheiten und die Kompetenzordnung.
Offene Stellen in Berufsarten mit einer über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit im Sinne von Artikel 53a der Arbeitsvermittlungsverordnung vom 16. Januar 19911sind der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden.