(Art. 32 Bst. e und g BPG)
Zur Erhaltung der Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt können die beiden ETH und die Forschungsanstalten besondere Dienstleistungen anbieten; dazu gehören:
- Angebote im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung;
- der Betrieb von Personalrestaurants, Erfrischungsräumen und anderen leistungserhaltenden Einrichtungen;
- Vergünstigungen auf Leistungen und Produkten.