Für folgende, von den Konkursbeamten zu errichtende Aktenstücke sind einheitliche Formulare zu verwenden:
- Konkursprotokoll;
- Inventar;
- Verzeichnis der Forderungseingaben;
- Einladung zur Gläubigerversammlung;
- Kollokationsplan;
- Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse gemäss Artikel 260 SchKG;
7.1 Steigerungsanzeigen gemäss Artikel 257 SchKG;
- Kostenrechnung und Verteilungsliste;
- Anzeige an die Gläubiger und an den Gemeinschuldner über die Auflegung der Verteilungsliste;
- Verlustschein;
- Gebühren- und Auslagenrechnung;
- …2
- Bekanntmachungen über die Konkurseröffnung, die Auflegung des Kollokationsplanes, den Konkurswiderruf, die Einstellung und den Schluss des Konkursverfahrens.