412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Für die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht sind die folgenden Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:
während der beruflichen Grundbildung: das Vorhandensein eines Lehr- oder Ausbildungsvertrags;
nach der beruflichen Grundbildung: ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiger Abschluss.
Über weitere Voraussetzungen und die Verfahren der Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht entscheiden die Kantone. Sie orientieren sich dabei an den Voraussetzungen und den Verfahren zum Übertritt in die übrigen schulischen Angebote der Sekundarstufe II.
Wer im Wohnsitzkanton das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird auch in einem anderen Kanton zum Berufsmaturitätsunterricht zugelassen. Vorbehalten bleiben abweichende kantonale Freizügigkeitsregelungen.
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