412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Bildungsgänge von Anbietern einer eidgenössischen Berufsmaturität bedürfen einer Anerkennung durch den Bund. Anerkennungsgesuche sind von der kantonalen Behörde beim SBFI einzureichen.
Sie werden anerkannt, wenn:
sie den Bestimmungen dieser Verordnung, die im Rahmenlehrplan ausgeführt werden, entsprechen;
ein Lehrplan für den Bildungsgang vorliegt;
die Lehrkräfte qualifiziert sind.
Das SBFI entscheidet über die Anerkennung von Bildungsgängen. Es zieht dabei Expertinnen und Experten bei und erarbeitet Richtlinien dazu.
Es kann Bildungsgänge mit Auflagen anerkennen und eine Frist zu deren Erfüllung setzen.
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