Die Innosuisse kann hochqualifizierte Personen aus Hochschulforschungsstätten, aus nichtkommerziellen Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs sowie aus kleinen und mittleren Unternehmen bei der Aneignung von Kompetenzen im Bereich der Innovation unterstützen.
Zu diesem Zweck kann sie durch Beiträge ermöglichen, dass solche Personen:
Machbarkeitsstudien oder ähnliche Projekte durchführen;
an Weiterbildungsprogrammen teilnehmen;
Gastaufenthalte zur Förderung des Austauschs zwischen Wissenschaft und Praxis absolvieren.
Die Beiträge können der hochqualifizierten Person zur Deckung von direkten Projektkosten, von Teilnahmegebühren oder von Lebenshaltungskosten oder im Falle von Gastaufenthalten ihrem Arbeitgeber zur Deckung der Lohnfortzahlungskosten ausgerichtet werden. Sie können auch in Form von Stipendien oder zinslosen Darlehen ausgerichtet werden.
Die Beiträge werden nur gewährt, wenn das Förderziel nicht im Rahmen eines Innovationsprojekts nach Artikel 19 oder über eine Massnahme nach Artikel 20 Absatz 1 oder 2 erreicht werden kann.
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