Der Bundesrat kann den SNF im Rahmen von dessen Aufgaben und Fachkompetenzen namentlich mit den folgenden Aufgaben beauftragen:
- Vertretung der schweizerischen Interessen in internationalen Gremien zur Konzipierung und Planung internationaler Förderprogramme unter Beteiligung der Schweiz;
- Prüfung von Gesuchen für Programme mit Beteiligung der Schweiz;
- Durchführung nationaler Fördermassnahmen zur Unterstützung internationaler Fördermassnahmen des Bundes;
- Abschluss von Vereinbarungen mit Organisationen der Forschungsförderung anderer Länder im Bereich der übertragenen Aufgaben.