Der Bundesrat achtet darauf, dass die Bundesmittel für die Forschung und die Innovation koordiniert, wirtschaftlich und wirksam verwendet werden.
Lässt sich die Zusammenarbeit nicht durch Selbstkoordination verwirklichen, so trifft der Bundesrat die erforderlichen Massnahmen. Er kann zu diesem Zweck insbesondere bestehenden Kommissionen bestimmte Koordinationsaufträge erteilen oder besondere Kommissionen einsetzen.
Er überprüft periodisch oder nach Bedarf:
die Abstimmung zwischen nationaler und internationaler Förderung im Bereich von Forschung und Innovation;
die Kohärenz zwischen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich von Forschung und Innovation und der Wirtschaftsaussen- und Entwicklungspolitik sowie der allgemeinen Aussenpolitik der Schweiz.
Er trifft im Weiteren, insbesondere hinsichtlich kostenintensiver Forschungsinfrastrukturen, die erforderlichen Massnahmen für eine kohärente Abstimmung der internationalen Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes mit:
der Entwicklungsplanung im ETH-Bereich; und
der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen.
Er koordiniert die Planung und die Durchführung nationaler Förderinitiativen im Bereich von Forschung und Innovation, die aufgrund ihrer organisatorischen und finanziellen Tragweite nicht im Rahmen der ordentlichen Förderaufgaben der Forschungsförderungsinstitutionen und der Innosuisse verwirklicht werden können.
Er stellt dabei sicher, dass die Forschungsorgane, die Schweizerische Hochschulkonferenz und der ETH-Rat in die Planung einbezogen werden. Anträge an die Bundesversammlung betreffend Fördermassnahmen nach Absatz 5, einschliesslich der Festlegung von Finanzierung und Durchführung, erstellt er im Einvernehmen mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz.
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