Beraterinnen und Berater, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 17. Juni 2016 eine Tätigkeit im Rahmen von Artikel 20 Absätze 2 Buchstabe a sowie 3 ausüben, gelten im Rahmen des laufenden Vertrags als qualifiziert im Sinne von Artikel 21.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.