Die Forschungsorgane beachten bei der Planung ihrer durch Bundesmittel finanzierten Tätigkeit:
die Freiheit der Forschung, die wissenschaftliche Qualität von Forschung und Innovation sowie die Vielfalt der wissenschaftlichen Meinungen und Methoden;
die Freiheit der Lehre sowie die enge Verbindung von Lehre und Forschung;
die wissenschaftliche Integrität und die gute wissenschaftliche Praxis.
Sie fördern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben:
den wissenschaftlichen Nachwuchs;
die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau.
Sie berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Weiteren:
die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt;
die internationale Zusammenarbeit der anderen Forschungsorgane und des Bundes.
Bei der Förderung der Innovation achten sie zudem auf deren Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Beschäftigung in der Schweiz.
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