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Kommentare: Art. 21 | Omnilex
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441.1
SpG
Federal Act
01.01.2010
Originalquelle
Im Rahmen der bewilligten Kredite gewährt der Bund den mehrsprachigen Kantonen Finanzhilfen für die Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.
Als mehrsprachig gelten die Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis.
Als besondere Aufgaben gelten namentlich:
die Schaffung geeigneter Voraussetzungen und Hilfsmittel für die mehrsprachige Arbeit in politischen Behörden, Justiz und Verwaltung;
die Förderung der Mehrsprachigkeit der Lernenden und Lehrenden in den Amtssprachen des Kantons auf allen Unterrichtsstufen.
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SpG · Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften
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