Im Rahmen der bewilligten Kredite gewährt der Bund den Kantonen Graubünden und Tessin Finanzhilfen zur Unterstützung:
von Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur;
von Organisationen und Institutionen, die überregionale Aufgaben der Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur wahrnehmen;
der Verlagstätigkeit in der rätoromanisch- und italienischsprachigen Schweiz.
Zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache kann der Bund Massnahmen zur Förderung der rätoromanischen Presse unterstützen.
Die Finanzhilfe des Bundes beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtkosten.
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