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Kommentare: Art. 22a | Omnilex
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Art. 22a
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Art. 22a
441.1
SpG
Federal Act
01.01.2010
Originalquelle
Der Bund fördert Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache ausserhalb der angestammten Sprachgebiete.
Der Bund kann Organisationen und Institutionen Finanzhilfen gewähren, namentlich für:
Massnahmen und Angebote, die das Erlernen der rätoromanischen und der italienischen Sprache und das Festigen der Sprachkompetenzen fördern;
Massnahmen und Angebote, welche die Verwendung der rätoromanischen Sprache ermöglichen und vereinfachen.
Die Finanzhilfe des Bundes beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtkosten.
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SpG · Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften
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