Eine Waffenhandelsbewilligung benötigt, wer gewerbsmässig:
- Waffen, wesentliche oder besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteile herstellt;
- Waffen an Teilen abändert, die für deren Funktion oder Wirkung wesentlich sind; oder
- Feuerwaffen, deren wesentliche oder besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteile repariert oder umbaut.