Der Bund trägt die Kosten für das Alarmierungssystem, die Systeme für die Information im Ereignisfall und das Notfallradio.
Die Betreiberinnen von Stauanlagen tragen die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der dezentralen Komponenten des Wasseralarmsystems. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
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