Das BABS betreibt ein nationales Zivilschutz-Ausbildungszentrum.
Die Kantone melden dem BABS die Aufhebung von kantonalen Zivilschutz-Ausbildungszentren.
Werden kantonale Zivilschutz-Ausbildungszentren aufgehoben, so müssen dem Bund keine Beiträge rückerstattet werden; ausgenommen sind Bundesbeiträge für den Landerwerb, sofern das Land gewinnbringend veräussert wird.
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