Die Kantone legen den Bedarf an Schutzanlagen fest.
Sie legen die Bedarfsplanung dem BABS zur Genehmigung vor.
Sie sorgen für die Erstellung, die Ausrüstung, den Unterhalt und die Erneuerung der Kommandoposten, der Bereitstellungsanlagen und der geschützten Sanitätsstellen.
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