Der Bund übernimmt die Führung und die Koordination bei Katastrophen und Notlagen, für deren Bewältigung er zuständig ist, sowie bei bewaffneten Konflikten.
Er kann im Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen die Koordination und allenfalls die Führung bei Ereignissen übernehmen, die mehrere Kantone, die ganze Schweiz oder das grenznahe Ausland betreffen.
Das Koordinationsorgan des Bundes für den Bevölkerungsschutz ist der Bundesstab Bevölkerungsschutz. Dieser hat folgende Aufgaben:
Koordination der Vorsorgeplanungen, der Vorbereitungen und der Einsätze spezialisierter Einsatzorganisationen sowie der weiteren Stellen und Organisationen;
Sicherstellung der Führungsfähigkeit;
Sicherstellung der Kommunikation zwischen Bund, Kantonen, Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen und Behörden im Ausland;
Sicherstellung des Lageverbunds zwischen Bund, Kantonen, Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen und Behörden im Ausland;
Sicherstellung des Managements ziviler Ressourcen.
Der Bundesrat regelt die Organisation des Bundesstabs Bevölkerungsschutz. Er kann insbesondere die Mitarbeit der Kantone sowie der weiteren Stellen und Organisationen im Bundesstab Bevölkerungsschutz vorsehen.
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