Die Bundesversammlung bestimmt durch Verordnung, in welchen Fällen ihr die Begehren für Verpflichtungskredite mit besonderer Botschaft zu unterbreiten sind.
Der Bundesrat kann politisch bedeutsame Kreditbegehren der Bundesversammlung mit besonderer Botschaft vorlegen.
Im Übrigen erfolgt die Bewilligung mit den Beschlüssen über den Voranschlag und seine Nachträge.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.