Die EFV kann Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung, die eine eigene Rechnung führen, für die Verwaltung ihrer liquiden Mittel der zentralen Tresorerie anschliessen, soweit andere Bundesgesetze nichts Abweichendes vorsehen.
Die EFV und die angeschlossene Verwaltungseinheit legen die Einzelheiten des Anschlusses einvernehmlich fest.
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