Der Bund erstellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Statistiken. Er erstellt insbesondere Übersichten über bestehende Wasserkraftwerke sowie Wasserentnahmen und -rückgaben.
Er führt Untersuchungen durch:
zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Nutzung der Gewässer;
zur Förderung der zweckmässigen Nutzbarmachung der Wasserkräfte;
zur Modernisierung bestehender Wasserkraftwerke.
Er macht die Ergebnisse in geeigneter Form verfügbar.
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