Mit Zustimmung der Kommission können die Beiträge geleistet werden:
- in Form von Wertschriften;
- bis zu einem Viertel in Form von Versicherungsansprüchen gegenüber einem zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz zugelassenen Versicherungsunternehmen oder in Form von Garantien zu Gunsten der Fonds.