Wer eine streckenseitige Ausrüstung für das Europäische EisenbahnverkehrsleitsystemEuropean Rail Traffic Management System (ERTMS) ausschreiben will, benötigt in den Fällen nach Artikel 18 Absatz 6 dritter Satz der Richtlinie (EU) 2016/7971die Zustimmung des BAV zu den ERTMS-Spezifikationen.
Siehe Fussnote zu Art. 6b Abs. 2. ↩
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