742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
** Werden bei Vorhaben mit hoher Sicherheitsrelevanz die folgenden Anforderungen durch andere Vorschriften als die TSI oder notifizierte nationale Vorschriften spezifiziert, so sind Prüfberichte Sachverständiger erforderlich zum Nachweis:
der Sicherheit und Vorschriftskonformität der Teilsysteme und ihrer Schnittstellen;
der technischen Kompatibilität der Teilsysteme;
der sicheren Integration der Teilsysteme in das Gesamtsystem.
** Das BAV kann in einer Richtlinie festlegen, welche Prüfberichte Sachverständiger regelmässig erforderlich sind.
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