(Art. 23c Abs. 5 und Art. 23c bisAbs. 4 EBG)
- ** Der Gesuchsteller muss dem Gesuch um eine Betriebsbewilligung folgende Unterlagen beilegen:
- den Sicherheitsnachweis;
- Unterlagen über die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen, der TSI und der übrigen massgebenden Vorschriften.
- ** Er muss dem Gesuch um eine Betriebsbewilligung für eine Eisenbahnanlage zusätzlich beilegen:
- die Unterlagen nach Artikel 18 Absatz 4 Buchstaben a–c der Richtlinie (EU) 2016/7971;
- im Falle streckenseitiger ERTMS-Ausrüstung die Zustimmung des BAV nach Artikel 15h .