742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Die Bremsen der Fahrzeuge müssen das sichere Fahren mit der zulässigen Geschwindigkeit erlauben und jederzeit das sichere Anhalten der Fahrzeuge gewährleisten.
Die Bremskraft muss auf die im Mittel verfügbare Reibung zwischen Rad und Schiene abgestimmt sein.
Die Bremswirkung darf durch Abnützung, Spiel und andere Systeme nicht beeinträchtigt werden. Die Bremsen müssen im Stillstand prüfbar sein.1
Eine Feststellbremse muss das unbeabsichtigte Wegrollen der Fahrzeuge verhindern.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 1. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 201). ↩
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