742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) kann Sicherheitsbescheinigungen mit Geltung für die Schweiz erteilen, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag dies vorsieht.
Gesuche um Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen, die in der Schweiz und mindestens einem Nachbarland der Schweiz gelten sollen, sind bei der ERA einzureichen.
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