742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Es werden aufgehoben:
die Verordnung vom 19. März 19291betreffend Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen;
die Verordnung vom 12. November 19292über die Begrenzung des lichten Raumes und der Fahrzeuge der schweizerischen Normalspurbahnen;
die Verordnung vom 14. Juli 19103betreffend den Unterhalt des Rollmaterials der schweizerischen Hauptbahnen;
die Verordnung vom 19. Februar 19294betreffend Festsetzung der höchsten Fahrgeschwindigkeiten auf den schweizerischen Hauptbahnen;
die Verordnung vom 24. April 19295betreffend die Einführung der durchgehenden Güterzugsbremse im Bereiche der Schweizerischen Bundesbahnen und der normalspurigen Privatbahnen.