742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Bestehende Triebfahrzeuge mit Umrichtern sind bis zum 31. Dezember 2025 so umzubauen, dass sie sich bei einer Frequenz von über 87 Hertz gegenüber dem Bahnstromnetz passiv verhalten.
Die sicherheitsrelevanten Funktionen bestehender Fahrzeuge von Zahnradbahnen sind, soweit technisch möglich, bis zum 30. Juni 2026 redundant aus- oder nachzurüsten.
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