742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Das Eisenbahnunternehmen muss dem BAV mit dem Bewilligungsgesuch seinen Sicherheitsbericht und gegebenenfalls den Sicherheitsbewertungsbericht vorlegen.
Das BAV überprüft die Berichte risikoorientiert mit Stichproben.
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