(Art. 18 Abs. 1 und 2 sowie 47 Abs. 2)
Legende:
| 1 Raum für Fahrzeuge und Ladungen 2 Raum für Stromabnehmer 3 Oberleitungsraum 4 Begrenzung der Fahrzeuge bzw. Ladungen und des Stromabnehmers 5 Kinematischer Raumbedarf, der durch den Fahrzeugbauer zu berücksichtigen ist 6 Bezugslinie 7 Kinematischer Raumbedarf, der durch die Infrastrukturbetreiberin zu berücksichtigen ist b b b | 8 Grenzlinie fester Anlagen 9 Raum für den Schlupfweg 10 Fensterraum 11 Raum für den Dienstweg in der erforderlichen Breite 12 Raum für offene Türen 13 Lichtraumprofil (Grenzlinie fester Anlagen und Sicherheitsräume des Lichtraumprofils) 14 Standfläche 15 Gleismittellinie des Achsensystems des Lichtraumprofils b h Höhe der Standfläche |
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| Zusätzliche Räume nach Artikel 18 Absatz 4 sind in dieser Zeichnung nicht berücksichtigt. |
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