Der Bund kann Investitionen in technische Neuerungen im Gütertransport auf der Schiene und dem Wasser fördern.
Er fördert mit pauschalen A-Fonds-perdu-Beiträgen die Einführung der digitalen automatischen Kupplung für die im Gütertransport auf der Schiene eingesetzten Fahrzeuge sowie die Koordination der Umrüstungsarbeiten.
Der Investitionsbeitrag des Bundes beträgt höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Kosten; dabei wird das Interesse der Gesuchstellerin berücksichtigt.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Förderung, insbesondere die Voraussetzungen, Fristen und Verfahren der Finanzierung sowie die Bemessung der Beiträge.
Die Bundesversammlung bewilligt durch einfachen Bundesbeschluss die für die Investitionsbeiträge notwendigen mehrjährigen Verpflichtungskredite.
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