Die Akteure des Gütertransports auf der Schiene erarbeiten gemeinsam Leitlinien zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes. Die Leitlinien können insbesondere betreffen:
technische Neuerungen;
Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Produktionsabläufe und zur Förderung des Wettbewerbs;
Massnahmen zur Verbesserung der Integration des Gütertransports auf der Schiene in die Logistikwirtschaft;
die Entwicklung des EWLV, insbesondere betreffend den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und die laufende Beobachtung der Zielerreichung mittels definierter Indikatoren.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unterstützt die Erarbeitung der Leitlinien.
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