783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Datensätze enthalten:
den Namen und Vornamen der Empfängerin oder des Empfängers beziehungsweise den Namen der Firma;
Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie, falls vorhanden, Standort und Nummer des Postfachs;
Beginn, Dauer und Inhalt des Kundenauftrags;
bei Nachsendungen und Umleitungen von Postsendungen: die nötigen Adressdaten.
Sie sind von Montag bis Freitag innerhalb von 24 Stunden nach der elektronischen Erfassung des Kundenauftrags zu aktualisieren und zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen sind allgemeine Feiertage.
Die Anbieterinnen mit Hauszustellung müssen die Datensätze nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Sie haben aber sicherzustellen, dass die Datensätze den Angaben der Kundinnen und Kunden entsprechen.
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