Die Post gewährleistet die Grundversorgung mit einem hybriden Zustellsystem und erbringt für natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz folgende Leistungen:
- das Betreiben einer Plattform für das Annehmen, Sortieren, Zustellen und Zwischenspeichern elektronischer Sendungen;
- das Bereitstellen einer Benutzeroberfläche und von Schnittstellen, die den Nutzerinnen und Nutzern das Versenden sowie das Abrufen empfangener und versendeter elektronischer Sendungen ermöglicht;
- das Zustellen elektronischer Sendungen über den elektronischen oder den hybriden Kanal;
- das Ausdrucken, Kuvertieren oder Verpacken, Frankieren und Aufgeben des Inhalts einer elektronischen Sendung als Brief oder Paket;
- das Verständigen der Empfängerin oder des Empfängers unmittelbar nach der Zustellung einer an sie oder ihn adressierten elektronischen Sendung über den elektronischen Kanal;
- das Übermitteln elektronischer Sendungen an eine anerkannte Plattform nach der Verordnung vom 18. Juni 20101über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren;
- die Identifikation und Authentifikation der Nutzerinnen und Nutzer.