783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Wer die Schlichtungsstelle anruft, bezahlt eine Behandlungsgebühr.
Die Anbieterinnen entrichten für jedes Verfahren, an dem sie beteiligt sind, eine Verfahrensgebühr.
Die Schlichtungsstelle stellt den Parteien Rechnung. Sie kann bei Schlichtungsverfahren, die eine Kundin oder ein Kunde offensichtlich missbräuchlich eingeleitet hat, darauf verzichten, für die Verfahrensgebühr Rechnung zu stellen.
Wird eine Rechnung bestritten oder nicht bezahlt, so erlässt die PostCom eine Verfügung.
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