Zur Verhinderung von Missbräuchen regelt der Bundesrat die Mehrwertdienste, indem er insbesondere:
- Preisobergrenzen festlegt;
- Vorschriften über die Erkennbarkeit von Mehrwertdiensten erlässt;
- festlegt, ab welchen Beträgen eine Gebühr nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Benutzerinnen und Benutzer erhoben werden darf;
- unter Beachtung internationaler Verpflichtungen vorschreibt, dass Anbieterinnen von Mehrwertdiensten ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz haben müssen.