Der Bundesrat wählt eine aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehende Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom); er bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten. Die Mitglieder müssen unabhängige Sachverständige sein.
Die ComCom unterliegt in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und UVEK. Sie ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig. Sie verfügt über ein eigenes Sekretariat.
Die ComCom erlässt ein Reglement über ihre Organisation und Geschäftsführung, das der Genehmigung des Bundesrates bedarf.
Die Kosten der ComCom werden durch Verwaltungsgebühren gedeckt. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
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