784.401RTVVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle
Sofern die Voraussetzungen nach Artikel 44 RTVG erfüllt sind, werden bisherige Konzessionen mit Leistungsauftrag (Art. 38 und 43 RTVG) auf Gesuch des Veranstalters bis 31. Dezember 2024 verlängert.
Das UVEK kann die bisherigen Konzessionen auf den Zeitpunkt, in dem die ursprüngliche Konzession geendet hätte, entschädigungslos abändern oder die Verlängerung verweigern, sofern dies aufgrund von veränderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen erforderlich ist.
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