Die folgenden, gestützt auf bisheriges Recht erworbenen Bildungsabschlüsse sind dem Bildungsabschluss für «Physiotherapeutin» oder «Physiotherapeut» nach Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b GesBG gleichgestellt:
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.