812.121.1BetmKVFederal Council Ordinance01.07.2011Originalquelle
Nationale und internationale Organisationen mit einer Bewilligung nach Artikel 81 dürfen Betäubungsmittel nur bei zum Betäubungsmittelhandel berechtigten Personen und Unternehmen beziehen.
Sie müssen nach Artikel 57 über die kontrollierten Substanzen Buch führen.
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