Es ist verboten, für die Spende von menschlichem Blut einen finanziellen Gewinn oder einen anderen Vorteil anzubieten, zu gewähren, zu fordern oder anzunehmen.
Nicht als finanzieller Gewinn oder anderer Vorteil gilt:
der Ersatz des Erwerbsausfalls und des Aufwandes, die der spendenden Person unmittelbar entstehen;
der Ersatz von Schäden, welche die spendende Person durch die Blutspende erleidet;
eine nachträgliche symbolische Geste der Dankbarkeit.
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