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Art. 64d

812.21HMGFederal Act01.01.2002Originalquelle
  1. Das Informationssystem Antibiotika enthält Personendaten einschliesslich:
    1. die Menge Arzneimittel mit antimikrobiellen Wirkstoffen, die an die zur Abgabe berechtigten Personen vertrieben werden;
    2. die Daten zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen gemäss Anwendungsanweisung und amtlichem Rezeptformular;
    3. den Namen und die Adresse der abgebenden Person oder Praxis;
    4. den Namen der Tierhalterin oder des Tierhalters, der oder dem das Arzneimittel abgegeben wird;
    5. das Abgabedatum.
  2. Das Informationssystem Antibiotika bezieht:
    1. Daten aus anderen Anwendungen des gemeinsamen zentralen Informationssystems entlang der Lebensmittelkette gemäss Artikel 64c Absatz 2;
    2. Personendaten aus dem Register der universitären Medizinalberufe nach den Artikeln 51–54 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20061(Medizinalberuferegister).

Footnotes

  1. SR 811.11

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