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Art. 78a

812.21HMGFederal Act01.01.2002Originalquelle
  1. Der Geschäftsbericht enthält die Jahresrechnung, die Bestätigung zur Revision der Jahresrechnung und den Lagebericht.
  2. Die Jahresrechnung setzt sich zusammen aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang.
  3. Die Jahresrechnung ist durch die Revisionsstelle prüfen zu lassen.

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