(Art. 70)
Information der Öffentlichkeit über Bewilligungen
Die Verzeichnisse enthalten folgende Informationen:
- Name und Adresse der Bewilligungsinhaberin;
- Betriebsstandorte;
- bewilligte Tätigkeiten;
- Datum der letzten Inspektion;
- Auflistung der inspizierten nicht verwendungsfertigen Arzneimittel (Wirkstoffe);
- Status der GMP-Compliance;
- GMP-Zertifikatsnummer;
- Ausstellungsdatum des GMP-Zertifikates;
- allfällige Kommentare.