(Art. 26 Abs. 1 Bst. j und 84 Bst. d)
Die Stoffe «Pigment Red 3100 (TKP 50106)», «Fadex (MU05004) AS PK» und «FSM-004Y», die mit der Änderung vom 9. August 2022 aus Anhang 71gestrichen werden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2023 ohne Anmeldung in Verkehr gebracht werden.
Der Inhalt der Liste konnte gemäss bisherigem Recht kostenlos eingesehen werden unter:www.anmeldestelle.admin.ch> Themen > Chemikalienrecht und Wegleitungen > Chemikalienrecht > Chemikalienverordnung. Bis zum Inkrafttreten der Änderung vom 9. August 2022 galt sie in der Fassung vom 1. Mai 2022 und enthielt die 3 genannten Stoffe. ↩
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